Berufsbildungsbereich

Die Qualifizierung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unserer Werkstatt ist individuell angepasst an den Menschen und sie orientiert sich nahe an den Ausbildungsberufen.

Kontakt

Susanne Kriska
Leitung Berufsbildungsbereich

Alte Bahnhofstraße 3
76437 Rastatt

Tel.: 07225 6808-357
kriska.susanne@m-w-w.net

Berufsbildungsbereich

Für die berufliche Qualifizierung stehen Menschen mit Einschränkungen unterschiedliche Arbeitsfelder innerhalb unserer Werkstätten zur Verfügung. Die Maßnahme kann auch in passenden Arbeitsfeldern des Arbeitsmarktes absolviert werden. Für den gesamten Zeitraum des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs steht ein Bildungsbegleiter zur Seite. Er übernimmt die Begleitung während der ersten 27 Monate.

Das Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.

Die Ziele und Aufgaben des Eingangsverfahrens sind die Feststellung,

  • ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist
  • welche Arbeitsbereiche der Werkstatt zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen

Der Berufsbildungsbereich

Der Berufsbildungsbereich, kurz BBB, dauert in der Regel 24 Monate.
Während dieser Zeit steht den Teilnehmenden nach dem Eingangsverfahren ein breites Angebot an Qualifizierungs- und Schulungsangeboten zur Verfügung. Die Grundlage für die fachspezifische Qualifizierung sind immer die Ausbildungsrahmenpläne verschiedenster Berufsausbildungen.
Daneben gibt es Schulungen z.B. zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Verkehrstraining
  • Hygiene- und Arbeitssicherheitsschulungen
  • Qualitätsschulung
  • Psychoedukative Angebote zur Krankheitsbewältigung, wie z.B. ZERA
  • Training von Sozialkompetenzen und Schlüsselqualifikationen, z.B. mit KuKuKplus
  • Kognitives Training

Je nach beruflichen Vorerfahrungen und Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmenden kann der Berufsbildungsbereich in verschiedenen Formen absolviert werden:

In der BBB-Gruppe

Die Berufsbildungsbereichsgruppe verfolgt das Ziel, Menschen mit wenigen oder keinen Erfahrungen im Arbeitsleben eine berufliche Orientierung zu ermöglichen. Durch ein breites Angebot an unterschiedlichen Tätigkeiten können die Teilnehmenden berufliche Grundkenntnisse erfahren. Über Praktika in anderen Werkstattbereichen sammeln sie Einblicke in unterschiedliche Arbeitsfelder und erweitern so ihre beruflichen Handlungskompetenzen. Je nach Eignung und Neigung kann die Qualifizierung auch vorrangig praxisorientiert ausgerichtet sein.

Im Arbeitsbereich der WfbM

Alle BBB-TeilnehmerInnen mit beruflichen Vorerfahrungen, begonnener oder abgeschlossener Berufsausbildung können den Berufsbildungsbereich direkt im Arbeitsbereich der Werkstatt durchlaufen. So kann an die vorhandenen Kompetenzen angeknüpft werden.

Neben der praktischen Bildung sind Schulungen zur Erweiterung und Vertiefung der Fachkenntnisse vorgesehen. Mindestens ein Praktikum in einem anderen Berufsfeld innerhalb oder außerhalb der Werkstatt bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit für einen Einblick in weitere Tätigkeitsbereiche.

In Außenarbeitsgruppen

Die BBB-Teilnehmenden arbeiten zusammen mit anderen Werkstattmitarbeitern aus dem Arbeitsbereich der Werkstätten in externen Betrieben. Die Begleitung und praktische Qualifizierung erfolgt vor Ort durch eine pädagogische Fachkraft. Auch hier finden neben der praktischen Bildung theoretische Schulungen zur Erweiterung der Fachkompetenz statt. Ebenso soll mindestens ein Praktikum in einem anderen Berufsfeld innerhalb oder außerhalb der Werkstatt den Teilnehmenden einen Einblick in einem weiteren Arbeitsfeld eröffnen.

In Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes / Integrationsbetrieben

Die berufliche Bildung in einem externen Betrieb erfolgt durch die regelmäßige Begleitung eines Job-Coachs. Dieser unterstützt die BBB-TeilnehmerInnen auf den externen Berufsbildungsplätzen ihrer Wahl. Ziele der beruflichen Bildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind entweder die Vermittlung in einen Betrieblich Integrierten Werkstattarbeitsplatz (BIA) oder in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsprojekt (§215 SGB IX).