In der BBB-Gruppe
Die Berufsbildungsbereichsgruppe verfolgt das Ziel, Menschen mit wenigen oder keinen Erfahrungen im Arbeitsleben eine berufliche Orientierung zu ermöglichen. Durch ein breites Angebot an unterschiedlichen Tätigkeiten können die Teilnehmenden berufliche Grundkenntnisse erfahren. Über Praktika in anderen Werkstattbereichen sammeln sie Einblicke in unterschiedliche Arbeitsfelder und erweitern so ihre beruflichen Handlungskompetenzen. Je nach Eignung und Neigung kann die Qualifizierung auch vorrangig praxisorientiert ausgerichtet sein.
Im Arbeitsbereich der WfbM
Alle BBB-TeilnehmerInnen mit beruflichen Vorerfahrungen, begonnener oder abgeschlossener Berufsausbildung können den Berufsbildungsbereich direkt im Arbeitsbereich der Werkstatt durchlaufen. So kann an die vorhandenen Kompetenzen angeknüpft werden.
Neben der praktischen Bildung sind Schulungen zur Erweiterung und Vertiefung der Fachkenntnisse vorgesehen. Mindestens ein Praktikum in einem anderen Berufsfeld innerhalb oder außerhalb der Werkstatt bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit für einen Einblick in weitere Tätigkeitsbereiche.
In Außenarbeitsgruppen
Die BBB-Teilnehmenden arbeiten zusammen mit anderen Werkstattmitarbeitern aus dem Arbeitsbereich der Werkstätten in externen Betrieben. Die Begleitung und praktische Qualifizierung erfolgt vor Ort durch eine pädagogische Fachkraft. Auch hier finden neben der praktischen Bildung theoretische Schulungen zur Erweiterung der Fachkompetenz statt. Ebenso soll mindestens ein Praktikum in einem anderen Berufsfeld innerhalb oder außerhalb der Werkstatt den Teilnehmenden einen Einblick in einem weiteren Arbeitsfeld eröffnen.
In Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes / Integrationsbetrieben
Die berufliche Bildung in einem externen Betrieb erfolgt durch die regelmäßige Begleitung eines Job-Coachs. Dieser unterstützt die BBB-TeilnehmerInnen auf den externen Berufsbildungsplätzen ihrer Wahl. Ziele der beruflichen Bildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind entweder die Vermittlung in einen Betrieblich Integrierten Werkstattarbeitsplatz (BIA) oder in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsprojekt (§215 SGB IX).